Die Bedingungen - private Altersvorsorge

Die Bedingungen - private Altersvorsorge

Neben den Standardbedingungen gibt es in den Vertragsbedingungen zum Versicherungsschutz auch besondere Bedingungen, die je nach Versicherer und Tarif variieren. Die wichtigsten Bedingungen in der privaten Altersvorsorge betreffen den:

  • Beginn und das Ende des Vertrages,
  • den Versicherungsschein,
  • die Beitragszahlungspflicht
  • die Obliegenheiten
  • den Versicherungsfall
  • und die Kündigung

Beginn und das Ende des Vertrages

Vertragsbeginn ist zu dem in der Police vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsvertrag wird für die beantragte und im Versicherungsschein festgelegte Zeit abgeschlossen.

Versicherungsschein

Der Versicherungsschein (Police) muss sorgfältig aufbewahrt werden, da er im Versicherungsfall als Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag dient. Jeder Versicherer ist daher verpflichtet, dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss einen Versicherungsschein auszuhändigen, mit dem Versicherungsschein gibt der Versicherer sein Leistungsversprechen ab.

Beitragszahlungspflicht

Nach Aushändigung des Versicherungsscheines ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die vereinbarten Beitragszahlungen zu entrichten. Die erste Prämie ist sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Werden die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.

Obliegenheiten

Die Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages eingeht. Zu den Obliegenheiten gehören z.B. die wahrheitsgemäße und genaue Beantwortung der Fragen im Versicherungsantrag und die umgehende Information des Versicherers beim Eintritt des Versicherungsfalls. Eine Verletzung der Obliegenheiten kann zur Minderung der Ansprüche oder zur Vertragskündigung führen.

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer das vertraglich vereinbarte Rentenalter erreicht hat. Dann erbringt der Versicherer die Leistung durch Zahlung der Rente, als:

  • Einmalbetrag (Kapitalwahlrecht)
  • oder wiederkehrende Leistung (lebenslange Rente)

Beim Kapitalwahlrecht erfolgt die Auszahlung steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand und davon mindestes 5 Jahre lang laufende Beitragszahlungen erfolgt sind. Bei der lebenslangen Rente ist der Ertragsanteil zu versteuern. Wurde im Vertrag eine Rentengarantiezeit (z.B. 5, 10 oder 15 Jahre) vereinbart, dann wird die Rente an die Hinterbliebenen bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Garantiezeit ausgezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer bereits kurz nach Erreichen des Rentenalters verstirbt.

Bei einer privaten Rentenversicherung mit Beitagsrückgewähr erfolgt eine Leistung des Versicherers auch, wenn der Versicherungsnehmer noch in der Rentenansparphase verstirbt, das vereinbarte Rentenalter also nicht erreicht. Dann erhalten die Angehörigen die bis dahin entrichteten Beiträge zurück.

Der Versicherer kann bei Eintritt des Versicherungsfalls und auch während der Leistungsphase vom Versicherungsnehmer eine Lebensbescheinigung (bei Behörden erhältlich) als Nachweis des Rentenanspruchs verlangen.

Kündigung

Ein privater Rentenversicherungsvertrag kann frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung jederzeit zum Ende eines Beitragszahlungsraumes möglich. Bei monatlicher Zahlung kann der Vertag zum Ende des kommenden Monats gekündigt werden, bei viertel-, halb- oder jährlicher Zahlungsweise entsprechend zum Ende dieser Fristen.

 


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Aktualisiert am: 28.3.2024