Die fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung

Diese Altersvorsoge ist als renditestarke Anlagemöglichkeit ideal geeignet. Trotz der schlechteren vergangenen Jahre bietet sie den Vorteil der höheren Renditeerwartung und einer zusätzlichen durch Einschluss einer Risikolebensversicherung möglichen Familienabsicherung. Die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung ist dabei sehr flexibel und variabel gestaltbar. Sie können wählen vom renditestarken Aktienfonds über Rentenfonds bis hin zum Immobilienfonds aber auch gemanagten Varianten. Die Fondspolice ist interessant als Ergänzung zur privaten und gesetzlichen Altersvorsorge. Vergleichen sie jetzt und kostenfrei unsere Analysen. Rendite mit Sicherheit.

Garantiezins 0 %

Im Gegensatz zur Renten- oder Kapitallebensversicherung können die Anbieter keine Garantieverzinsung festschreiben. Als Reaktion auf die schlechten Aktenmärkte zwischen März 2000 und April 2004 haben einige Versicherer Produkte auf den Markt gebracht, bei denen zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs zumindest die zur Anlage gekommenen Beiträge garantiert werden. Jede vom Versicherer ausgegebene Garantie muss gegenfinanziert werden, so dass Kapital aus den Fondsanlagen abgezogen und in sicher festverzinsliche Wertpapiere investiert werden muss.
individuell: Sie wählen aus der Gruppe der zur Verfügung stehenden Aktien,- Renten,- Immobilien,- As-, Geldmarkt,- Spezial-, Branchen- und Themenfonds Ihr persönliches Anlagekonzept aus. Sie sind selbst für die Änderungen der von Ihnen ausgewählten Fonds zuständig.
gemanagt: Die meisten Versicherer bieten verschiedene Anlagekonzepte mit Titeln wie z.B. Sicherheit, Ertrag, Wachstum, Chance...etc. Hier legen Fondmanager fest, welche Fonds in welchem Konzept bespart werden. Die Fondszusammenstellung innerhalb der einzelnen Konzepte kann sich auch ohne Ihr zutun ändern.

Todesfallsumme:

Ein Todesfallbaustein kann zusätzlich abgeschlossen werden, somit würde aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung eine fondsgebundene Lebensversicherung.

Auszahlungen: Bei Tod der versicherten Person wird, sofern vereinbart, die Todesfallleistung ausbezahlt. Andernfalls werden je nach Versicherer die eingezahlten Beiträge oder das vorhandene Fondsguthaben ausbezahlt.

Bei Vertragsablauf können Sie sich entweder den aktuellen Gegenwert der Fondsanteile auszahlen lassen oder Sie übernehmen die vorhandenen Fondsanteile in ein Depot und verkaufen diese zu späteren Zeitpunkten.

Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit können Sie frei bestimmen, unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorgaben empfiehlt sich aber eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren.

Beitragszahlung

Der Beitrag kann laufend also monatlich, vierteljährlich halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

Der Beitrag kann als Einmalbeitrag gezahlt werden. Achtung: Leistungen aus diesen Verträgen werden steuerlich anders, nachteiliger bewertet.

Depot: wenn Sie einen Einmalbeitrag investieren wollen und noch mindestens 12 Jahre Zeit haben, empfiehlt sich die Depotvariante. Der Einmalbeitrag wird in ein Depot eingezahlt und innerhalb dieses Depots verzinst. Aus dem Depot werden fünf Jahresbeiträge in den eigentlichen Rentenversicherungsvertrag eingezahlt. Somit sind die Voraussetzungen 5 Jahre Beitragszahlung und 12 Jahre Gesamtlaufzeit erfüllt, eine spätere Kapitalabfindung wäre steuerfrei.

Für Verträge, die noch im Jahr 2004 beginnen gilt folgende steuerliche Betrachtung:

Einmalauszahlung / Kapitalabfindungen sind steuerfrei, wenn die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und die Gesamtlaufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre beträgt.

Laufende Rentenauszahlungen sind nur mit geringem Ertragsanteil zu versteuern.

Beiträge können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen nicht in Ansatz gebracht werden.


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Aktualisiert am: 19.3.2024