Die private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge

Die private Rentenversicherung eignet sich hervorragend um die gesetzliche Rente aufzustocken. Sie ist renditestark und variabel. Fordern Sie Ihren speziellen Vergleich mit bis zu 110 Gesellschaften bei uns an. Wir geben Ihnen einen Vergleich mit aktuellen Unternehmenskennzahlen an die Hand, der nicht nur die Versprechungen berücksichtigt, sondern auch die  Vergangenheitsrenditen bewertet.

Die private Rentenversicherung ist für Singles und für Familien interessant, die keine Todesfallabsicherung mehr benötigen.

Von den unterschiedlichen Versicherern werden verschiedenste Tarifsysteme angeboten:

Garantiezins 2,75 %

klassisch: Die Kapitalanlage für diese private Rentenversicherung erfolgt in festverzinslichen Wertapieren, Aktien und Immobilien.
gemischt: Die Kapitalanlage erfolgt in festverzinslichen Wertapieren, Aktien und Immobilien, zusätzlich können die jährlich anfallenden Überschüsse noch einmal direkt in einen Aktienfonds investiert werden, diese Aufteilung soll zusätzliche Renditechancen bringen.

Bei diesem System sollten Sie darauf achten, dass die Fondsanteile separat ausgezahlt werden können. Sollte Ihr Vertrag in einem schlechten Aktienjahr auslaufen, hätten Sie somit die Möglichkeit die Fondsanteile weiterhin zu behalten und erst später bei höheren Kursständen zu verkaufen.

Garantiezins 1,25 bis 1,5 %

englisch: Die englische Variante investiert zu einem wesentlich höheren Anteil, ca. 70 bis 80 % in Aktien des Euroraumes. Diese Investitionsform führt zu wesentlich höheren Renditechancen. Da das Kapital wesentlich spekulativer investiert wird, kann der Versicherer nur geringere Garantien geben.

Rentenart:

Die häufigste Form ist die aufgeschobene Rente. Die Aufschubzeit ist die Zeit zwischen Beginn des Vertrages, Start der Beitragszahlung und dem Beginn der Rentenauszahlung. Wenn Sie einen Vertrag im Alter von 25 Jahren beginnen, monatliche Beitragszahlung vereinbaren und der Vertrag bis zu Ihrem 65. Lebensjahr laufen soll, hätten Sie eine Aufschubzeit von 40 Jahren.

Sofortbeginnende Rente: Hier zahlen Sie einen Einmalbeitrag in einen Rentenversicherungsvertrag ein, und der Versicherer beginnt ab dem nächsten oder übernächsten Monat bereits mit der Auszahlung Ihrer Renteraten.

Rentengarantiezeit:

Aus einer privaten Rentenversicherung erhalten Sie grundsätzlich Rentenzahlungen, so lange Sie leben. Wenn Sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren würde der Versicherer auch bei Tod des eigentlichen Rentenbeziehers die vereinbarte Rente für die Dauer der Garantiezeit an die Hinterbliebenen weiterbezahlen. Im Regelfall können Rentengarantiezeiten zwischen 5 und 18 Dauer Jahren vereinbart werden, je länger die Dauer der Garantiezeit, desto niedriger ist die zur Auszahlung kommende Rente.

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit können Sie frei bestimmen, unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorgaben empfiehlt sich aber eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren.

Beitragszahlung

Der Beitrag kann laufend also monatlich, vierteljährlich halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

Der Beitrag kann als Einmalbeitrag gezahlt werden. Achtung: Leistungen aus diesen Verträgen werden steuerlich anders, nachteiliger bewertet.

Depot: Wenn Sie einen Einmalbeitrag investieren wollen und noch mindestens 12 Jahre Zeit haben, empfiehlt sich die Depotvariante. Der Einmalbeitrag wird in ein Depot eingezahlt und innerhalb dieses Depots verzinst. Aus dem Depot werden fünf Jahresbeiträge in den eigentlichen Rentenversicherungsvertrag eingezahlt. Somit sind die Voraussetzungen 5 Jahre Beitragszahlung und 12 Jahre Gesamtlaufzeit erfüllt, eine spätere Kapitalabfindung wäre steuerfrei.

Für Verträge, die noch im Jahr 2004 beginnen gilt folgende steuerliche Betrachtung:

Einmalauszahlung / Kapitalabfindungen sind steuerfrei, wenn die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre, und die Gesamtlaufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre beträgt.

Laufende Rentenauszahlungensind nur mit geringem Ertragsanteil zu versteuern.

Beiträge können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in Ansatz gebracht werden.(Dies ist insbesondere bei der englischen Variante interessant, da Aufwendungen für die ähnlich in Aktien investierenden Fondspolicen nicht im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen anerkannt werden.)


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Aktualisiert am: 19.3.2024