Die rechtlichen Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen

In der privaten Altersvorsorge basieren die Versicherungsverträge auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dazu kommen die Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen der einzelnen Versicherungsunternehmen. Hier können die Versicherer Vertragsbedingungen, die über die gesetzlichen Grundlagen hinaus gehen, festlegen. In den Versicherungsbedingungen werden Regelungen festgehalten, die für das jeweilige Versicherungsunternehmen gelten, in den Tarifbedingungen werden Sonderregelungen für einen bestimmten Tarif dargelegt. Diese unternehmens- und tarifspezifischen Besonderheiten erschweren die Vergleichbarkeit der einzelnen Tarife. Deshalb bieten wir Ihnen auf unserer Seite Informationen und Vergleichsanalysen zur privaten Altersvorsorge an.

Rechtliche Grundlagen private Altersvorsorge

Eine wichtige rechtliche Grundlage in der privaten Altersvorsorge ist das Vertragsrecht. Das Zustandekommen von Verträgen basiert auf drei Arten der Willenserklärung:

  • Antrag
  • Annahme
  • Kündigung

Durch den Antrag erklärt der Antragsteller, dass er Willens ist, den Vertrag zu schließen. Der Versicherer bekundet die Annahme entweder durch den Versicherungsschein (Police) oder durch eine Annahmeerklärung.
Im Gegensatz zum Vertragsabschluss sind bei der Kündigung keine übereinstimmenden Willenserklärungen erforderlich. Sie ist gültig, wenn sie von einer Seite ausgesprochen wird. Allerdings muss derjenige, der die Kündigung erkärt hat, auch nachweisen können, dass diese dem Vertragspartner zugegangen ist (Einschreiben).


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Aktualisiert am: 19.3.2024